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Angeln

Neben dem großen Schwimmteich gibt es einen kleineren Fischteich, an dem Gäste in aller Ruhe dem Angelsport frönen können. Versuchen Sie Ihr Anglerglück mit Breitling, Karpfen und Aal. Oder ist hier doch eher Sachverstand anstelle von Glück gefragt?

Genemigung 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr:

Tagesgenehmigung max 2 Angelruten €10
Wöchentliche Genehmigung max 2 Angelruten €30
Jahreslizenz max 2 Angelruten €80
Jahresbewilligung für Camper max 2 Angelruten €50

Ab 14 Jahren
Pro zusätzliche Angelrute = 10 €

Absolutes Angelverbot in der Zeit vom 20. Juli um 22.00 Uhr bis 21. Juli um 22.00 Uhr am großen Teich.

Allgemeine Angelordnung

  1. Das Angeln im Teich ist für Besitzer einer gültigen Angelkarte erlaubt (Karte gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember und bei der Angelaufsicht am Teich oder an der Rezeption erhältlich). 
  2. Die Angelkarte ist personengebunden!!! Ein eingeladener Angler = € 7. Gäste, die in Ihrem Anglerzelt übernachten, bezahlen € 5/Nacht. Tagesbesucher zahlen den im Erholungspark geltenden Tagespreis. Alle Aktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung.
  3. Angler müssen immer Rücksicht auf andere Wassersportler nehmen. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Probleme vermieden werden.
  4. Je nach Angelkarte können zwei oder mehr Angeln mit jeweils einem Haken benutzt werden. Pöddern ist verboten.
  5. Der Angler muss dafür sorgen, dass er die Angel ständig beaufsichtigt.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Aneignung oder Reservierung bestimmter Angelplätze. Die Angel muss geradeaus ausgeworfen werden. Der Platz pro Angler ist auf eine Länge von 10 Metern entlang des Teichrands beschränkt.
  7. Der Einsatz von Schadstoffen, z. B. Köder zum Betäuben oder Töten von Fischen, ist untersagt.
  8. Die Verwendung eines Keschers für gefangene Fische ist vorgeschrieben.
  9. Karpfenangler müssen eine Hakenlösermatte sowie Desinfektionsmittel zur Behandlung von Verletzungen (z. B. Klinik, Isobetadine) benutzen.
  10. Die Verwendung von Ruder- oder Futterbooten ist streng verboten.
  11. Die Verwendung von Setzkeschern und/oder Aufbewahrungssäcken ist nur während der offiziellen Wettkämpfe zulässig.
  12. Alle gefangenen Fische müssen unverzüglich und unter vorsichtiger und respektvoller Behandlung zurückgesetzt werden.
  13. Am Strand ist das Angeln grundsätzlich verboten. Für den Bereich vom Strand (Chinarestaurant) bis zur Brücke zwischen dem kleinen und großen Teich gelten besondere Bestimmungen. Dort darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geangelt werden. Außerdem dürfen dort keinerlei Zelte aufgestellt werden. Bitte vermeiden Sie dort Lärmbelästigungen oder andere Störungen. Das Angeln ist im Bereich der Plattform (de Piraat) bis hinter die Stege für die Wasserskifahrer in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September verboten.
  14. Während eines Wettkampfes darf in dem betroffenen Teich in der Zeit von 6.00 Uhr morgens bis 1 Stunde nach Wettkampfende nicht geangelt werden. Nachfolgend finden Sie die Termine der Wettkampfveranstaltungen.
  15. Die Angelaufsicht ist jederzeit berechtigt, den Angelschein und das benutzte Material zu kontrollieren.
  16. Beim ersten Verstoß wird ein dreimonatiges Angelverbot ausgesprochen; beim zweiten Verstoß wird der Angelschein eingezogen.
  17. Camping ist nur mit einer Genehmigung erlaubt, die an der Rezeption erhältlich ist.

Jede Beschwerde wird ernst genommen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. 

Die Vorschriften können jederzeit angepasst werden und die Angelaufsicht haftet nicht für mögliche Unfälle. Behandeln Sie das Ufer und die Pflanzen pfleglich. Halten Sie den Angelplatz sauber.